Was kostet die Diagnostik und die Behandlung?
Die Kosten richten sich nach meiner Gebührenstaffelung, die sich an der Gebührenordnung der Heilpraktiker und an dem Zeitaufwand orientiert. Gerne erhalten Sie auf Nachfrage oder spätestens mit den Unterlagen für den Ersttermin die aktuelle Gebührenübersicht zugesandt.
Selbstzahler erhalten eine Rechnung. Diese wird im Anschluss an die Behandlung vor Ort in bar bezahlt, falls Sie mit mir vorab keine abweichende Absprache getroffen haben.
Privat- und Beihilfeversicherte sowie Zusatzversicherte mit Heilpraktiker-Leistung erhalten eine Rechnung nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker, die je nach Ihren Vertragsbedingungen anteilig oder ganz von der Privat- oder Zusatzversicherung übernommen wird. Den Rechnungsbetrag können Sie innerhalb von 14 Tagen auf mein Praxiskonto überweisen unabhängig von der Erstattungshöhe durch die PKV oder Beihilfe.
Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass viele Privatkassen unterschiedliche Tarife haben und manchmal nur den GebüH-Mindestbetrag oder auch den Höchstsatz erstatten. Auch Beihilfe und Postbeamtenkrankenkasse erstatten nicht alles und in der Regel nur bis zur Höhe der gerade gültigen Erstattungstabelle. Erfahrungsgemäß verschafft Ihnen eine Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse vor der Behandlung Sicherheit.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass alle Patienten, Selbstzahler, Privat- und Beihilfeversicherter vor der ersten Behandlung eine Honorarvereinbarung unterschreiben.
Worauf ich Sie zu allen auf den folgenden Seiten aufgeführten Diagnose- und Behandlungsmethoden aufmerksam machen möchte:
Die genannten Einsatzgebiete für Behandlungsverfahren beruhen nach absolvierten Fortbildungen auf langjährigen praktischen Erfahrungen. Diese naturheilkundliche Diagnose- und Behandlungsverfahrenverfahren beinhalten auch bisher nicht wissenschaftliche oder schulmedizinisch anerkannte oder bewiesene Verfahren. Lassen Sie sich persönlich über Wirkungen, eventuelle Nebenwirkungen, Komplikationen und Gegenanzeigen in der Praxis von mir beraten.
Sollte sich nach der ersten Anamnese mit Diagnostik herausstellen, dass es empfehlenswert für Ihre Behandlung sein könnte andere Fachdisziplinen wie zum Beispiel den Zahnarzt mit einzubeziehen, werden wir Ihnen dies mitteilen und eine spezielle Empfehlung aussprechen.